Info für Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte

Grundsätzlich ist die Ausstellung an Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, Präsenzdienst geleistet haben und eine Rechtfertigung ausführen können (z.B. Schutz der Liegenschaft, Sportschütze, Jagd) möglich.
 
Nachfolgend angeführte Nachweise sind bei der Beantragung vorzulegen: 
• Personalausweis oder Reisepass
• Psychologisches Gutachten (Liste)
• Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen (Waffenführerschein vom Waffenhändler)
• 1 EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
 
Hinweis: 
Ausgenommen von der Vorlage eines psychologischen Gutachtens und eines Nachweises über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen, sind  Inhaber einer gültigen Jagdkarte, unter gewissen Voraussetzungen Angehörige des Bundesheeres und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.
  
Für die Erlangung einer Waffenbesitzkarte ist eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Behörde (bei Bezirk Bruck an der Leitha ist es die Bezirkhauptmannschaft) unter Mitnahme der oben angeführten Unterlagen.
 
Die Waffenbesitzkarte wird nach positiven Abschluss des Verfahrens per Post zugesandt.